UNO-Behindertenrechtskonvention
Der föderale Staatsaufbau der
Schweiz und die damit einhergehenden kantonalen (und kommunalen) Unterschiede
können in menschenrechtsrelevanten Bereichen sowohl Chancen als auch Risiken
bergen. Dies gilt auch für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im Jahr 2014
hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert. Die Konvention
verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen ein
selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu
ermöglichen. Für die Umsetzung dieser Bestimmungen sind der Bund, die Kantone
und die Gemeinden zuständig. Die Kantone spielen dabei eine zentrale Rolle.
Das SKMR hat unterschiedliche
Massnahmen und Projekte aus sechs Kantonen der Nordwest-, Ost-, West-, und
Zentralschweiz gesammelt und präsentiert diese auf der Website
brk-praxisbeispiele.ch. Die ausgewählten Projekte stehen sinnbildlich für an
die Hand genommenen Umsetzungsmassnahmen und sollen anderen kantonalen (und
kommunalen) Behörden sowie weiteren Akteuren als Informationsquelle dienen.