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Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention: Praxisbeispiele

Im Jahr 2014 hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.

Auf dieser Website finden Sie Praxisbeispiele zur Umsetzung der UNO-BRK in der Schweiz (Stand 2020). Sie stammen aus sechs Kantonen und betreffen den Bereich «Selbstbestimmtes Leben». Die Beispiele sind einerseits nach einzelnen Rechten der UNO-BRK sortiert, andererseits nach den untersuchten Kantonen. Sie geben Einblick in eine breite Palette von Handlungsmöglichkeiten, Impulsen und Projektideen, die sowohl bereichs- wie auch themenübergreifend adaptiert werden können. Sie richten sich an Personen mit Entscheidungsbefugnis und Menschen, die sich beruflich mit der Umsetzung der UNO-BRK befassen, sowie an alle übrigen interessierten Personen. Die Website widerspiegelt den Stand von 2020 und wird nicht mehr aktualisiert.

«Weitere Projekte und Organisationen» präsentiert Beispiele, die die Tätigkeit anderer Akteurinnen und Akteure in diesem Bereich illustrieren, und zwei weitere Seiten erklären die in Bund und Kantonen gültigen gesetzlichen Grundlagen. Am Seitenende finden Sie unter der Rubrik «Über dieses Projekt» weitere Informationen.