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Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen

Artikel 9 BRK befasst sich mit der unabhängigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen und ihrer vollen Teilhabe in allen Lebensbereichen. Die Vertragsstaaten müssen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation gewährleisten. Dazu gehören Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme sowie andere Einrichtungen und Dienste für die Öffentlichkeit, sei dies auf dem Land oder in der Stadt. Art. 9 BRK konkretisiert Art. 19: Gleichberechtigung bedeutet, dass gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stehen müssen. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen müssen berücksichtigt werden.

Informationen zur UNO-BRK allgemein und zu den Erlassen auf Bundesebene finden Sie auf der Seite Gesetzliche Grundlagen Bund.

Freiburg

«Freiburg für alle»: Alle Informationen an einem Ort

«Freiburg für alle» oder «Fribourg pour tous» ermöglicht der gesamten Bevölkerung im Kanton einen einfachen und benutzerfreundlichen Zugang zu Sozialinformationen, sei es bei einem persönlichen Gespräch in den Büroräumlichkeiten, über eine Telefon-Hotline oder per E-Mail. Die Informationen sind in beiden Kantonssprachen verfügbar und individuell zugeschnitten. Bereitgestellt werden Informationen zu Familie, Sozialversicherungen, Arbeit, Gesundheit oder Integration. Mit den Informationen von «Freiburg für alle» können sich die Betroffenen in den verschiedenen sozialen Angeboten zurechtfinden und sich an den professionellen Hilfsdienst wenden, der ihren Bedürfnissen am besten entspricht - kostenlos und vertraulich.

Höranlage an Behördenschaltern

Der Kanton Freiburg verbessert die Zugänglichkeit seiner Behördenschalter. Die wichtigsten öffentlichen Schalter werden mit induktiven Höranlagen ausgestattet, sodass Personen mit Hörgeräten, die eine spezielle eingebaute Empfangsspule haben, diese Tonsignale störungsfrei verstärkt empfangen können.

«Café des Signes»: Gebärdensprache kennenlernen

Der Kanton Freiburg plant eine Anschubfinanzierung für neuartige Kommunikationsmittel und -formen. Dazu gehören niederschwellige Angebote und Veranstaltungen im Bereich Kommunikation für und mit Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen. Ein Beispiel hierfür ist das bereits angelaufene Projekt «Café des Signes». Dieses soll ein breites Publikum für Gebärdensprache und Gehörlosenkultur sensibilisieren. In entspannter Atmosphäre finden Treffen mit gehörlosen und hörenden Menschen statt. Hörende können Gebärden erlernen. Die gehörlosen Kellnerinnen und Kellner übersetzen und helfen, Bestellungen in Gebärdensprache aufzugeben.

Zug

Barrierefreie Website

Die gesamte Webseite des Kantons Zug ist barrierefrei. Sie erhielt die Zertifikatsstufe AA+ der Stiftung «Zugang für alle». Damit wird sowohl die volle Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen als auch die politische Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen gefördert.

Zürich

Informationen ohne Hindernisse

Informationen und Angebote des Kantons Zürich sollen ohne  Hindernisse zugänglich werden. Dazu sind verschiedene Projekte in Planung. Mit einer Strategie zur digitalen Verwaltung möchte er auch den barrierefreien Zugang zu seinen Online-Angeboten verwirklichen. Es wird geprüft, ob Texte in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden können. Damit wird sowohl die volle Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen als auch in gewissen Bereichen die politische Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen gefördert.

Barrierefreier Nahverkehr

Der öffentliche Nahverkehr im Kanton Zürich soll barrierefrei werden. Hierzu gehören neben Anpassungen der Innenausstattung der öffentlichen Verkehrsmittel auch die barrierefreie Gestaltung der Leuchtanzeigen.

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