St. Gallen
Erleichterte Stimmabgabe
Der Kanton St. Gallen wird die Stimmabgabe an der Urne und die briefliche Stimmabgabe für Menschen mit Behinderungen erleichtern, zudem prüft er die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe. Auch das Unterzeichnen von Volksinitiativen oder Referenden soll vereinfacht werden. Zur weiteren Erleichterung der demokratischen Mitwirkung wird der Kanton zudem möglichst viele Informationen zu Politik und Gesellschaft sowie zu Wahl- und Abstimmungsinformationen in verschiedenen hindernisfreien Formaten bereitstellen. Zusätzlich sollen Kommunikationshilfen zur Verfügung gestellt werden (Begleitpersonen, Dolmetschende, Höranlagen, u.Ä.).
Peer-Struktur: Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten
Der Kanton St. Gallen will eine Peer-Struktur aufbauen. Hierbei sollen Menschen mit Behinderungen befähigt werden, andere Menschen mit Behinderungen in Institutionen zu ihren Anliegen zu befragen. Dabei werden sie von der Fachstelle für Selbstvertretung der Pro Infirmis unterstützt.
Flexiblere Angebote
Die Angebote und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen werden weiter flexibilisiert. Dieser Prozess wird von INSOS unterstützt, dem nationalen Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung. Folgende Angebote sollen ausgebaut werden:
- Niederschwellige Tagesstrukturen respektive Tagesstätten für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung;
- Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Menschen mit einer Behinderung;
- Integrationswohnplätze für Menschen mit Behinderung und geringem Betreuungsbedarf;
- Entlastungsangebote für betreuende Angehörige wie z.B. Spitex-Dienste, Tages- oder Nachtplätze, Fahrdienste oder Beratungsstellen.
Bessere Finanzierung von institutionellen Leistungen
Der Kanton St. Gallen möchte die Finanzierung für institutionelle Angebote des betreuten oder begleiteten Wohnens anpassen: Diese sollten neu bis zu einem bestimmten Betrag durch die Sozialleistungen vergütet werden. Zudem sollen Leistungen der Hilfe und Betreuung zu Hause, die durch gemeinnützige Organisationen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung erbracht werden, den Leistungen von Spitexorganisationen gleichgestellt werden. Damit kann die Betreuung und Begleitung von IV-Rentnerinnen und -Rentnern verbessert werden, die Ergänzungsleistungen beziehen.
Teilaktionsplan zur Umsetzung der UNO-BRK
INSOS ist der nationale Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderungen. Der Kanton St. Gallen hat INSOS St. Gallen sowie Appenzell-Innerrhoden bei der Ausarbeitung des Teilaktionsplans UNO-BRK 2019–2024 begleitet. Der Teilaktionsplan möchte die Grundsätze der Selbstbestimmung mit verschiedenen Umsetzungsmassnahmen in den Institutionen der beiden Kantone verankern. Zu diesem Zweck haben die Mitglieder von INSOS St. Gallen und Appenzell-Innerrhoden verschiedene Massnahmen ausgearbeitet.
Überprüfung aller Angebote
Im Kanton St. Gallen soll eine Arbeitsgruppe die spezifischen Unterstützungsangebote überprüfen. Im Fokus steht dabei die Erschliessung zusätzlicher Finanzierungsquellen für die Kranken- und Behinderungskosten. In Bezug auf Entlastungsdienste wird der Kanton St. Gallen prüfen, ob er die «persönliche Assistenz» einführen will.
Förderkredit für Projekte
St. Gallen hat einen Förderkredit gesprochen. Damit sollen Menschen mit Behinderung Möglichkeiten erhalten, sich selber zu organisieren und Projekte von und für Betroffene umzusetzen. So können sie selbstbestimmt und eigenverantwortlich tätig werden, öffentliche Grundleistungen einfacher nutzen sowie sich Zugang zu verschiedensten, auch privaten Angeboten verschaffen.
Die Kantone Aargau und Freiburg kennen ein ähnliches Instrument.
KitaPlus: Inklusion in der Kita
Der Kanton St. Gallen unterstützt mit dem Programm KitaPlus Familien mit einem Kind mit Behinderung oder mit Entwicklungsbeeinträchtigungen. Es ermöglicht eine Betreuung des Kindes innerhalb der regulären Kita durch eine Fachperson des Heilpädagogischen Dienstes St. Gallen-Glarus. Die Eltern und Kindertagesstätten werden bei der Umsetzung von KitaPlus durch den Heilpädagogischen Dienst beraten und begleitet.