Freiburg
«Freiburg für alle»: Alle Informationen an einem Ort
«Freiburg für alle» oder «Fribourg pour tous» ermöglicht der gesamten Bevölkerung im Kanton einen einfachen und benutzerfreundlichen Zugang zu Sozialinformationen, sei es bei einem persönlichen Gespräch in den Büroräumlichkeiten, über eine Telefon-Hotline oder per E-Mail. Die Informationen sind in beiden Kantonssprachen verfügbar und individuell zugeschnitten. Bereitgestellt werden Informationen zu Familie, Sozialversicherungen, Arbeit, Gesundheit oder Integration. Mit den Informationen von «Freiburg für alle» können sich die Betroffenen in den verschiedenen sozialen Angeboten zurechtfinden und sich an den professionellen Hilfsdienst wenden, der ihren Bedürfnissen am besten entspricht - kostenlos und vertraulich.
Höranlage an Behördenschaltern
Der Kanton Freiburg verbessert die Zugänglichkeit seiner Behördenschalter. Die wichtigsten öffentlichen Schalter werden mit induktiven Höranlagen ausgestattet, sodass Personen mit Hörgeräten, die eine spezielle eingebaute Empfangsspule haben, diese Tonsignale störungsfrei verstärkt empfangen können.
«Café des Signes»: Gebärdensprache kennenlernen
Der Kanton Freiburg plant eine Anschubfinanzierung für neuartige Kommunikationsmittel und -formen. Dazu gehören niederschwellige Angebote und Veranstaltungen im Bereich Kommunikation für und mit Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen. Ein Beispiel hierfür ist das bereits angelaufene Projekt «Café des Signes». Dieses soll ein breites Publikum für Gebärdensprache und Gehörlosenkultur sensibilisieren. In entspannter Atmosphäre finden Treffen mit gehörlosen und hörenden Menschen statt. Hörende können Gebärden erlernen. Die gehörlosen Kellnerinnen und Kellner übersetzen und helfen, Bestellungen in Gebärdensprache aufzugeben.
Harmonisierung von Betreuungsangeboten: Senior+
Der Kanton Freiburg hat erkannt, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oft mit jenen von Senioren und Seniorinnen übereinstimmen. Deshalb wird die Bedarfsanalyse im Bereich der Menschen mit Behinderungen künftig mit dem Projekt Senior+ abgestimmt.
Das Projekt Senior+ sieht mehrere Interventionsbereiche vor, in denen die öffentliche Hand konkrete Massnahmen trifft und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteurinnen unterschiedliche Lösungen zur Erreichung der Ziele umsetzt. Beispiele sind die Zugänglichkeit von Gebäuden, Dienstleistungen zu Hause zur Förderung der Autonomie oder die Vernetzung der Personen und Institutionen, die sozial-medizinische Leistungen erbringen. Weitere Themen sind die Schaffung von Arbeitsbedingungen, die den Bedürfnissen und Kompetenzen der älteren Menschen besser entsprechen, oder die Ausbildung der Senioren im Hinblick auf den Erwerb und die Aufrechterhaltung von Kompetenzen und Autonomie.
Für Menschen mit Behinderungen basiert die Bedarfsanalyse auf einer doppelten Abklärung: Einerseits die Bruttoeinschätzung der Person selbst, andererseits die Einschätzung der Institution, deren Leistungen die Person in Anspruch nehmen möchte.
Vernetzung von Unternehmen: Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen
Der Kanton Freiburg will zwischen den Unternehmen mit Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen eine engere Verbindung schaffen. Zu diesem Zweck finanziert er ab 2020 eine Koordinatorin. Diese Koordinatorin steht mit den betreffenden Unternehmen in Kontakt, sie analysiert die Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen und sie zeigt den Unternehmen die Bedingungen für eine finanzielle Unterstützung aus dem eigens eingerichteten Freiburger Fonds für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt auf. Die Sondereinrichtungen und Pro Infirmis können die Koordinatorin zudem beiziehen, um Zusammenarbeitsprojekte für Menschen mit Behinderung zu organisieren, die sich für eine Tätigkeit in einem Unternehmen interessieren. Die Koordinatorin überwacht den Ablauf dieser Zusammenarbeit und greift, wenn nötig, ein.
Finanzierung von Kleinstprojekten
Der Kanton Freiburg finanziert Kleinstprojekte für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Die Projekteingabe kann online gemacht werden. Thematisch sind die Bereiche noch offengehalten.
Weniger Bürokratie
Der Kanton Freiburg hat die bürokratischen Hürden für Dienstleistungen weitgehend abgeschafft. Für den Betrieb von Sondereinrichtungen braucht es kantonal gesetzlich keine Bewilligung, ausser wenn es sich um eine Gesundheitseinrichtung handelt. Fachpersonen, auf selbstständiger Basis sozialpädagogische Leistungen für Menschen mit Behinderungen anbieten, brauchen ausserdem keine Bewilligung zur Ausübung ihres Berufs. Die Grundsätze zu den Voraussetzungen für eine Betriebsbewilligung und die Anerkennung von Sondereinrichtungen durch den Staat wurden in der Gesetzgebung über die Sondereinrichtungen und die professionellen Pflegefamilien für Minderjährige definiert.
Entlastung für Angehörige durch Pro Infirmis
Der Kanton Freiburg will dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen zu Hause verbleiben können. Gleichzeitig will er die pflegenden Angehörigen entlasten. Zu diesem Zweck hat er Pro Infirmis einen entsprechenden Auftrag erteilt, damit sie die Leistungen ihres Entlastungsdienstes ausbauen kann. Die Finanzierung hierfür wurde im kantonalen Massnahmenplan 2018–2022 festgehalten.
Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschalentschädigung von max. CHF 25.- am Tag. Dank dieser Unterstützung der pflegenden Angehörigen sollen hilfe- und pflegebedürftige Menschen so lang wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld leben können.
Förderkredit für Projekte
Der Kanton Freiburg hat einen Förderkredit gesprochen. Damit sollen Menschen mit Behinderung Möglichkeiten erhalten, sich selber zu organisieren und Projekte von und für Betroffene umzusetzen. So können sie selbstbestimmt und eigenverantwortlich tätig werden, öffentliche Grundleistungen einfacher nutzen sowie sich Zugang zu verschiedensten, auch privaten Angeboten verschaffen.
Die Kantone Aargau und St. Gallen kennen ein ähnliches Instrument.