Zug
Barrierefreie Website
Die gesamte Webseite des Kantons Zug ist barrierefrei. Sie erhielt die Zertifikatsstufe AA+ der Stiftung «Zugang für alle». Damit wird sowohl die volle Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen als auch die politische Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen gefördert.
Mehr Selbstständigkeit dank «InBeZug»
Das Projekt InBeZug (Individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung) ermöglicht Menschen mit Behinderungen mehr Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Zudem bezweckt es eine gezieltere und wirkungsvollere Verwendung der Mittel, die der Kanton für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Die aktuelle pauschale Einrichtungsfinanzierung soll durch das System des individuellen Betreuungsbedarfs abgelöst werden. Zwei Modellprojekte von InBeZug waren das Wohnen in den eigenen vier Wänden mit ambulanter Unterstützung und die Betreuung auf dem Bauernhof (sog. Care Farming). Das Projekt InBeZug kam Ende 2019 zum Abschluss. Im Anschluss daran entscheidet die Regierung über eine Revision des Gesetzes über die sozialen Einrichtungen (SEG).
Soziale Einrichtungen: Verbesserte Aufsicht
Der Kanton Zug hat die Aufsicht über soziale Einrichtungen für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf angepasst. Das revidierte Aufsichtskonzept stellt sicher, dass sowohl die gesetzlichen als auch die völkerrechtlichen Verpflichtungen gebührend Berücksichtigung finden. Es sorgt zudem dafür, dass konsequent die Menschen und ihr individueller Bedarf ins Zentrum gestellt werden und die Mittel der öffentlichen Hand die gewünschte Wirkung entfalten.
Spezifische Unterstützung dank Leistungsvereinbarungen
Der Kanton Zug ermöglicht spezifische Unterstützungsangebote, indem er beispielsweise mit der Pro Infirmis oder der Stiftung Phönix Leistungs- oder Subventionsvereinbarungen abschliesst. Die Stiftung Phönix führt für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung verschiedene Angebote im Bereich Wohnen und Tagesstruktur. Einige der Angebote (das Wohnheim Euw, das Übergangswohnheim Rufin und das Tageszentrum Seeblick) werden nun in einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zug geregelt.
Für das betreute Wohnen besteht eine separate Subventionsvereinbarung mit dem Kanton Zug. Zum Beispiel können sich im Phönix-Treff Menschen bei abwechslungsreichen Tätigkeiten begegnen.
Zudem ermöglicht der Ausbau von Integrationswohnplätzen den Übergang vom stationären Wohnen zum selbstständigen Wohnen mit ambulanter Unterstützung. Hierbei reichen Institutionen eine Offerte zur ambulanten Betreuung ein, und es wird ein Preis pro Betreuungsstunde vereinbart.
KiBeBe: Inklusion in der Kita
Kinder mit Behinderungen sollen im Kanton Zug eine reguläre Kita besuchen und dort eine Zusatzbetreuung erhalten. Dies wird durch das Projekt «KiBeBe» ermöglicht, das vom Heilpädagogischen Dienst Zug, der Pro Infirmis Uri, Schwyz und Zug und weiteren Organisationen geführt wird.