Basel-Stadt
E-Voting
Seit 2016 können Menschen mit einer Behinderung im Kanton Basel-Stadt elektronisch abstimmen (E-Voting). Zugelassen sind Stimmberechtigte, die eine IV-Rente (IV) oder eine Hilflosenentschädigung (HE) beziehen. Sie müssen mit einem ärztlichen Attest belegen, dass sie die Stimme auf konventionellem Weg nicht ohne fremde Hilfe abgeben können. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich.
Höhere Mietzinsgrenzwerte
Der Kanton Basel-Stadt hat per Juli 2019 die Richtlinien zur Unterstützung revidiert. Die Mietzinsgrenzwerte bei Ein- bis Zweipersonen-Haushalten sowie bei Haushalten ab fünf Personen wurden dabei erhöht.
Subjekthilfe: Unterstützung für Personen statt Institutionen
Im September 2016 haben der Grosse Rat in Basel-Stadt wie auch der Landrat im Kanton Basel-Landschaft das Gesetz über die Behindertenhilfe (BHG) verabschiedet. Dieses trat am 1. Januar 2017 in Kraft und brachte einen Systemwechsel: von der Objekt- zur Subjektfinanzierung. Wurden bisher Leistungserbringer wie z.B. Heime finanziell pro Platz unterstützt, orientiert sich die finanzielle Unterstützung nun am individuellen Bedarf der betroffenen Menschen mit Behinderungen. Mit einem Einstufungssystem wird ermittelt, welche finanzrelevanten individuellen Unterstützungsleistungen ein Mensch mit Behinderungen in seiner Einrichtung benötigt.
Dies geschieht über die Erfassung des individuellen Betreuungsbedarfs durch die Einrichtung in Kombination mit der Einstufung der Hilflosigkeit durch die Organe der Invalidenversicherung. Gleichzeitig kann ein Mensch mit Behinderungen im Rahmen einer Selbsteinschätzung ebenfalls Stellung zu seinem Unterstützungsbedarf nehmen, wenn er das möchte. Zur Ermittlung des Bedarfs verwendet der Kanton Basel-Stadt den Individuellen Hilfeplan (s. nächster Abschnitt).
Individueller Hilfeplan: personalisierte Bedarfsermittlung
Im Kanton Basel-Stadt wird die individuelle Bedarfsermittlung anhand des sog. Individuellen Hilfeplans (IHP) erstellt. Der IHP ist ein Instrument, das 2003 im Landschaftsverband Rheinland (Nordrhein-Westfalen) entwickelt wurde. Im Kanton Basel-Stadt wird der IHP eingesetzt, um den Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen zu ermitteln. Im Zentrum steht dabei stehen die Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten der eigenen Lebenssituation. Aus diesem Grund werden in einem ersten Schritt auch die Wünsche und Ziele der Betroffenen besprochen. Der Kanton Zug wird den IHP noch einführen.
Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschalentschädigung von max. CHF 25.- am Tag. Dank dieser Unterstützung der pflegenden Angehörigen sollen hilfe- und pflegebedürftige Menschen so lang wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld leben können.