Zurück

Mitbestimmung

Menschen mit Behinderungen sollen ihre eigenen Angelegenheiten selbst besorgen können. Die Mitbestimmung umfasst das Recht, dass alle Menschen mit Behinderung in alle sie betreffende Themen, Entscheidungen und Massnahmen miteinbezogen werden. Die rechtliche Verankerung auf internationaler Ebene findet sich in den Artikeln 3 Bst. a, 4 Abs. 3, 12 Ziff. 3 sowie 13 Ziff. 1 BRK. 

Informationen zur UNO-BRK allgemein und zu den Erlassen auf Bundesebene finden Sie auf der Seite Gesetzliche Grundlagen Bund.

Aargau

Sicherstellung der Mitsprache in Schulen und Jugendangeboten

Der Kanton Aargau hat die Aufsicht über die Einrichtungen im Bereich der Volksschule, der Familien- und der Jugendhilfe überarbeitet. Die Aufsicht soll wirkungsvoller wahrgenommen werden können und die Mitbestimmung von Menschen mit und ohne Behinderungen soll garantiert werden. Die Umsetzung erfolgte per 1. Januar 2019. Im Bereich der Erwachsenen gelten die Aufsichts- und Mitbestimmungsmöglichkeiten grundsätzlich analog. Hier soll vor allem eine stärkere Individualisierung ermöglicht werden.

Ombudsstelle

Menschen mit Behinderungen, die im Kanton Aargau ein Angebot für Betreuung, Wohnen oder Förderung in Anspruch nehmen, können sich bei Problemen an eine Ombudsstelle wenden. Diese ist unabhängig und neutral, und ihre Dienstleistungen sind kostenlos. Diese Aufgabe nimmt der Verein Patientenstelle Aargau/Solothurn wahr, der gleichzeitig die zentrale Ombudsfunktion für Heim-, Spitex und Altersfragen innehat.

Basel-Stadt

E-Voting

Seit 2016 können Menschen mit einer Behinderung im Kanton Basel-Stadt elektronisch abstimmen (E-Voting). Zugelassen sind Stimmberechtigte, die eine IV-Rente (IV) oder eine Hilflosenentschädigung (HE) beziehen. Sie müssen mit einem ärztlichen Attest belegen, dass sie die Stimme auf konventionellem Weg nicht ohne fremde Hilfe abgeben können. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich.

St. Gallen

Erleichterte Stimmabgabe

Der Kanton St. Gallen wird die Stimmabgabe an der Urne und die briefliche Stimmabgabe für Menschen mit Behinderungen erleichtern, zudem prüft er die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe. Auch das Unterzeichnen von Volksinitiativen oder Referenden soll vereinfacht werden. Zur weiteren Erleichterung der demokratischen Mitwirkung wird der Kanton zudem möglichst viele Informationen zu Politik und Gesellschaft sowie zu Wahl- und Abstimmungsinformationen in verschiedenen hindernisfreien Formaten bereitstellen. Zusätzlich sollen Kommunikationshilfen zur Verfügung gestellt werden (Begleitpersonen, Dolmetschende, Höranlagen, u.Ä.).

Peer-Struktur: Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten

Der Kanton St. Gallen will eine Peer-Struktur aufbauen. Hierbei sollen Menschen mit Behinderungen befähigt werden, andere Menschen mit Behinderungen in Institutionen zu ihren Anliegen zu befragen. Dabei werden sie von der Fachstelle für Selbstvertretung der Pro Infirmis unterstützt.

Zug

Barrierefreie Website

Die gesamte Webseite des Kantons Zug ist barrierefrei. Sie erhielt die Zertifikatsstufe AA+ der Stiftung «Zugang für alle». Damit wird sowohl die volle Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen als auch die politische Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen gefördert.

Zürich

Impulstag

Der Kanton Zürich organisierte im Januar 2019 einen Impulstag zur UNO-BRK innerhalb der Verwaltung. Dabei konnten sich Fachpersonen aus Verwaltung, Behindertenorganisationen und Betroffene austauschen. Die daraus erhaltenen Ergebnisse dienen als Grundlage für den Aktionsplan für Gleichstellung Menschen mit Behinderungen und Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich. Dabei bestand eine Zusammenarbeit mit der Behindertenkonferenz des Kantons Zürich.

Informationen ohne Hindernisse

Informationen und Angebote des Kantons Zürich sollen ohne  Hindernisse zugänglich werden. Dazu sind verschiedene Projekte in Planung. Mit einer Strategie zur digitalen Verwaltung möchte er auch den barrierefreien Zugang zu seinen Online-Angeboten verwirklichen. Es wird geprüft, ob Texte in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden können. Damit wird sowohl die volle Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen als auch in gewissen Bereichen die politische Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen gefördert.

Zurück