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Arbeit und Bildung

Das Gesetz von der Schweiz sagt:

"Menschen mit Behinderungen dürfen arbeiten und Geld verdienen."

Das Gesetz von der Schweiz sagt auch:

  • "Menschen mit Behinderung dürfen auswählen:
    • Ich will in eine Tages·struktur gehen.
    • Oder: Ich will einen betreuten Arbeits·platz.
    • Oder: Ich will einen Arbeits·platz ohne Betreuung."

Das bedeutet:

  • Menschen mit Behinderungen sollen einen Arbeitsplatz finden.
  • Menschen mit Behinderungen sollen eine Ausbildung machen können.

Dabei muss die Schweiz den Menschen mit Behinderungen helfen.  

Hier sehen Sie 4 Kantone in der Schweiz.

Klicken Sie auf die Kantone.

Dann sehen Sie:

So helfen diese 4 Kantone bei Arbeit und Ausbildung.

Klicken Sie auf Ihren Kanton:

Ist Ihr Kanton nicht dabei?

Dann fragen Sie Ihre Betreuungs·person.

Die Betreuungs·person gibt Ihnen Informationen zu Ihrem Kanton.  

Oder:

Schreiben Sie eine E-Mail an diese Adresse:

.

In die E-Mail gehört:

  • Ihr Name
  • Ihr Wohn·ort
  • Ihr Wohn·kanton
  • Ihre Frage.

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