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Wohnen

Das Gesetz von der Schweiz sagt:

"Menschen mit Behinderungen dürfen ihre Wohnung auswählen."

Das bedeutet:

Sie dürfen auswählen:

  • "Ich will in einem Wohnheim wohnen.
  • Oder: Ich will bei meinen Eltern wohnen.
  • Oder: Ich will allein in einer Wohnung wohnen."

  

Hier sehen Sie 5 Kantone in der Schweiz.

Klicken Sie auf die Kantone.

Dann sehen Sie:

So helfen diese 5 Kantone beim Wohnen.

Ist Ihr Kanton nicht dabei?

Dann fragen Sie Ihre Betreuungs·person.

Die Betreuungs·person gibt Ihnen Informationen zu Ihrem Kanton.  

Oder:

Schreiben Sie eine E-Mail an diese Adresse:

.

In die E-Mail gehört:

  • Ihr Name
  • Ihr Wohn·ort
  • Ihr Wohn·kanton
  • Ihre Frage.
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