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Wohnen
Das Gesetz von der Schweiz sagt:
"Menschen mit Behinderungen dürfen ihre Wohnung auswählen."
Das bedeutet:
Sie dürfen auswählen:
- "Ich will in einem Wohnheim wohnen.
- Oder: Ich will bei meinen Eltern wohnen.
- Oder: Ich will allein in einer Wohnung wohnen."
Hier sehen Sie 5 Kantone in der Schweiz.
Klicken Sie auf die Kantone.
Dann sehen Sie:
So helfen diese 5 Kantone beim Wohnen.