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Mit·bestimmung
Das Gesetz von der Schweiz sagt:
"Menschen mit Behinderung dürfen selbst über ihr Leben entscheiden."
Das nennt man "Mit·bestimmung".
Mit·bestimmung bedeutet:
- Sie dürfen mitreden.
- Sie dürfen selber auswählen.
- Sie dürfen selber entscheiden.
Sie wollen über ihr Leben bestimmen?
Dann müssen Sie wissen:
- Das sind meine Rechte.
- Das sind meine Pflichten.
Hier sehen Sie 5 Kantone in der Schweiz.
Klicken Sie auf die Kantone.
Dann sehen Sie:
So helfen diese 5 Kantone bei der Mit·bestimmung.