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Aargau

Aargau

Sie dürfen auswählen

Im Kanton Aargau gilt noch ein altes Gesetz.

Das alte Gesetz sagt:

"Menschen mit Behinderungen müssen im Heim wohnen."

Das alte Gesetz sagt auch:

"Menschen mit Behinderungen müssen im Heim arbeiten."

Das heisst:

Im Kanton Aargau dürfen Menschen mit Behinderungen
ihren Wohnort noch nicht auswählen.

Auch ihren Arbeitsort dürfen die Menschen mit Behinderungen
noch nicht auswählen.  

Deshalb macht der Kanton Aargau ein neues Gesetz.

Das neue Gesetz kommt im Jahr 2022.

Das neue Gesetz sagt:

"Menschen mit Behinderungen bekommen Hilfe vom Kanton Aargau.

  • Hilfe fürs Wohnen

Menschen mit Behinderungen dürfen in einem Heim wohnen.

Oder: Menschen mit Behinderungen dürfen alleine in einer Wohnung leben.

Die Menschen mit Behinderungen Hilfe bekommen Hilfe fürs Wohnen.

  • Hilfe fürs Arbeiten

Menschen mit Behinderungen dürfen ausserhalb vom Heim arbeiten.

Der Kanton hilft bei der Suche nach einer Arbeit ausserhalb vom Heim."

Das neue Gesetz sagt auch:

"Kinder mit Behinderungen können bei ihren Eltern wohnen.

Der Kanton Aargau hilft den Eltern und den Kindern mit Behinderungen."

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