Zug
Barriere·freie Webseite
Menschen mit Behinderungen sollen über den Kanton Bescheid wissen.
Das heisst:
- Sie sollen Informationen zum Kanton schnell finden.
- Sie sollen Informationen zum Kanton gut verstehen.
Deshalb ist die Web·seite vom Kanton Zug barriere·frei.
Barriere·frei bedeutet:
- Menschen mit Behinderungen können die Web·seite gut lesen.
- Auch blinde Menschen können die Web·seite gut lesen.
Selbst·ständig Leben
Der Kanton Zug sagt:
"Menschen mit Behinderungen dürfen selbst·ständig leben.
Menschen mit Behinderungen dürfen überall dabei sein."
Deshalb hat der Kanton Zug ein Projekt gemacht.
Das Projekt heisst "InBeZug".
Das Projekt "InBeZug" probiert verschiedene Ideen aus.
Zum Beispiel:
- Manche Menschen mit Behinderungen wohnen zu Hause.
Diese Menschen bekommen Hilfe zu Hause.
- Manche Menschen mit Behinderungen wohnen auf einem Bauernhof.
Diese Menschen arbeiten auch auf diesem Bauernhof.
Diese Menschen bekommen Hilfe auf diesem Bauernhof.
Die Hilfe zu Haue oder auf dem Bauernhof funktioniert?
Dann macht der Kanton Zug weiter damit.
Das heisst:
Bald dürfen Menschen mit Behinderungen im Kanton Zug auswählen:
"Wo will ich wohnen?
Will ich zu Hause wohnen?
Oder will ich auf dem Bauernhof wohnen?
Oder will ich in einem Heim wohnen?"
Alle bekommen die richtige Hilfe
Der Kanton Zug will:
Alle Menschen mit Behinderungen sollen die richtige Hilfe bekommen.
Deshalb hat der Kanton einen Aufseher angestellt.
Der Aufseher prüft überall:
- Hält sich der Kanton Zug ans Gesetz?
- Gibt der Kanton genug Hilfe?
- Geht die Hilfe an die richtigen Menschen?
- Dürfen die Menschen mit Behinderungen auswählen?
- Ist die Hilfe gut?
Der Aufseher sorgt dafür:
Sie bekommen die richtige Hilfe.
Sie dürfen wählen:
- Welche Hilfe brauche ich?
- Welche Hilfe will ich nicht?
Passende Hilfe für verschiedene Aufgaben
Der Kanton Zug sagt:
"Menschen mit Behinderungen sollen Hilfe bekommen."
Deshalb redet der Kanton Zug mit den Hilfs·organisationen.
Zum Beispiel mit Pro Infirmis.
Der Kanton Zug sagt:
"Ihr müsst den Menschen mit Behinderungen helfen.
Vielleicht können diese Menschen die Hilfe nicht bezahlen.
Dann bezahlt der Kanton die Hilfe."
Dann sagen die Hilfs·organisationen:
"Wir helfen diesen Menschen."
Der Kanton Zug sagt:
"Menschen mit Behinderungen dürfen auswählen."
Manche Menschen mit Behinderungen wollen im Heim wohnen.
Manche Menschen mit Behinderungen wollen alleine in einer Wohnung wohnen.
Alleine wohnen ist aber schwierig.
Deshalb sagt der Kanton Zug:
- "Sie wollen alleine in einer Wohnung wohnen?
- Dann üben wir mit Ihnen schwierige Sachen.
- Wir üben zum Beispiel:
- Einkaufen
- Kochen
- Kleider waschen
- Miet·vertrag lesen und unter·schreiben
- und andere schwierige Sachen."
Alle Kinder gehen zusammen in die Krippe
Manche Familien haben ein Kind mit einer Behinderung.
Der Kanton Zug will diesen Familien helfen.
Die Kinder mit Behinderungen sollen in eine Kinder·krippe gehen können.
Der Kanton Zug hat mit den Kinder·krippen abgemacht:
Alle Kinder gehen zusammen in die Krippe:
- Kinder mit Behinderung
- Kinder ohne Behinderung.
Die Kinder mit Behinderungen haben in der Krippe eine eigene Betreuerin.