St. Gallen
St. Gallen
Abstimmen und Wählen
Menschen mit Behinderungen dürfen abstimmen und wählen.
Aber Abstimmen oder Wählen ist schwierig.
Manche Menschen mit Behinderungen können nicht gut lesen.
Der Kanton St. Gallen will diesen Menschen mit Behinderungen helfen.
Deshalb macht der Kanton St. Gallen das Abstimmen und Wählen einfacher.
Zum Beispiel:
- Der Kanton St. Gallen übersetzt die
Informationen
zur Abstimmung und Wahl
in Leichte Sprache. - Der Kanton St. Gallen schreibt die
Informationen
zur Abstimmung und Wahl
auch in der Blinden·schrift.
So können die Menschen mit Behinderungen die Informationen lesen.
Menschen mit Behinderungen helfen dem Kanton
Manche Menschen mit Behinderungen leben in einem Heim.
Diese Menschen mit Behinderungen wissen gut Bescheid über das Leben im Heim.
Deshalb sagt der Kanton St. Gallen:
"Die Menschen mit Behinderungen können uns helfen."
So helfen die Menschen mit Behinderungen dem Kanton St. Gallen:
Der Kanton schickt die Menschen mit Behinderungen in verschiedene Heime.
Die Menschen mit Behinderungen fragen die Bewohner in den Heimen:
- "Ist das Heim gut?
- Oder: Ist das Heim schlecht?
- Was kann das Heim besser machen?"
Die Menschen mit Behinderungen erzählen das dem Kanton St. Gallen.
Danach weiss der Kanton St. Gallen:
- So sind die Heime im Kanton St. Gallen.
- Das muss in den Heimen besser gemacht werden.