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Basel-Stadt
Abstimmen und Wählen
Menschen mit Behinderungen dürfen abstimmen und wählen.
Aber Abstimmen oder Wählen ist schwierig. Aber für Menschen mit einer Geh·behinderung
ist Abstimmen und Wählen schwierig.
Diese Menschen sitzen zum Beispiel im Rollstuhl.
Oder die Menschen brauchen einen Rollator.
Diese Menschen können nicht zum Wahl·lokal gehen.
Die Menschen mit Geh·behinderung können die Unterlagen nicht beim Wahl·lokal abgeben.
Deshalb hilft der Kanton Basel-Stadt den Menschen mit einer Geh·behinderung.
Die
Menschen mit Geh·behinderung dürfen
von zu Hause aus
im Internet abstimmen und wählen.
Das Abstimmen im Internet heisst: "E-Voting".
E-Voting ist ein englisches Wort.
E-Voting bedeutet:
Im Internet abstimmen.